Status animarum von 1749/50
"Am 3. Oktober 1749 befahl Fürstbischof Clemens August [Anmerkung: der Kölner Erzbischof] seiner Geistlichkeit, streng gegen einen Missstand vorzugehen: das Zusammenleben nicht verheirateter oder verlobter Personen vor der (kirchlichen) Trauung. Auf der Synode des Bistums Münster im gleichen Monat wurde dazu beschlossen, ein Verzeichnis der Seelen (lat. Status animarum) für alle Orte des Hochstiftes Münster aufzustellen. Aus diesem sollte u.a. zu ersehen sein, wer mit wem zusammenlebt. Dieser Auftrag richtete sich an alle Ortspfarrer, die dieses als mühevolle, aufwendige Arbeit erkannten und den Aufwand wohl nicht für gerechtfertigt hielten. Da also keine Verzeichnisse erstellt wurden, erließ der Generalvikar Franz Egon von Fürstenberg am 26. November 1749 ein Edikt, in dem er nochmals auf die Erstellung und Einsendung dieser Verzeichnisse an seine Behörde hinwies. Aber auch dieser Aufruf führte nicht zum gewünschten Erfolg. Im Gegenteil: die Pfarrer murrten und wollten die Listen größtenteils nicht erstellen. Hieraufhin wurde am 3. Januar 1750 nochmals per Erlass die Aufstellung der Verzeichnisse verlangt und den Pfarrern Ruhe geboten. Jetzt erst machten sich die Pfarrer [...] an die Arbeit und schrieben das gewünschte Verzeichnis.