"Am 3. Oktober 1749 befahl Fürstbischof Clemens August [Anmerkung: der Kölner Erzbischof] seiner Geistlichkeit, streng gegen einen Missstand vorzugehen: das Zusammenleben nicht verheirateter oder verlobter Personen vor der (kirchlichen) Trauung. Auf der Synode des Bistums Münster im gleichen Monat wurde dazu beschlossen, ein Verzeichnis der Seelen (lat. Status animarum) für alle Orte des Hochstiftes Münster aufzustellen. Aus diesem sollte u.a. zu ersehen sein, wer mit wem zusammenlebt. Dieser Auftrag richtete sich an alle Ortspfarrer, die dieses als mühevolle, aufwendige Arbeit erkannten und den Aufwand wohl nicht für gerechtfertigt hielten. Da also keine Verzeichnisse erstellt wurden, erließ der Generalvikar Franz Egon von Fürstenberg am 26. November 1749 ein Edikt, in dem er nochmals auf die Erstellung und Einsendung dieser Verzeichnisse an seine Behörde hinwies. Aber auch dieser Aufruf führte nicht zum gewünschten Erfolg. Im Gegenteil: die Pfarrer murrten und wollten die Listen größtenteils nicht erstellen. Hieraufhin wurde am 3. Januar 1750 nochmals per Erlass die Aufstellung der Verzeichnisse verlangt und den Pfarrern Ruhe geboten. Jetzt erst machten sich die Pfarrer [...] an die Arbeit und schrieben das gewünschte Verzeichnis.


Die Forderung des Ediktes vom November, nunmehr jährlich ein solches Verzeichnis aufzustellen, wurde nur von sehr wenigen Pfarrern befolgt."
(Zitat aus: SÖTHE, Herbert J. K., Das fürstbischöflich-münsterische Kirchspiel Embsdetten, Der Status animarum von 1749, Ottenstein 1994.)

Die Status animarum 1749/50 werden im Bistumsarchiv Münster unter den Signaturen GV Hs. 149, 150, 151 und 152 aufbewahrt. Der Band 151 umfasst im Wesentlichen das Niederstift, die restlichen das Oberstift Münster. Einzelne Exemplare sind jedoch außerhalb dieser zentralen Sammlung im Bestand GV jeweils unter den Orten zu finden, gelegentlich gibt es Vorkommen in den jeweiligen Pfarrarchiven.

Der Status animarum war die erste Bevölkerungserfassung nach landesweit einheitlichen Vorgaben, die allerdings in den einzelnen Gemeinden in unterschiedlicher Qualität umgesetzt wurden. Trotzdem bietet er Hinweise zu fast allen Einwohnern, mit Alters- und Berufsangaben, gelegentlich auch Angaben zu Krankheiten oder Behinderungen. Durchgängig erscheinen Angaben zur Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit, manchmal werden auch die jüdischen Einwohner genannt, die andernorts schlicht weggelassen wurden. Mitunter erfährt man auch den Herkunftsort oder den derzeitigen Aufenthalt der aufgeführten Personen außerhalb des Ortes oder auch außer Landes.

Jedoch ist der soziale Status der Bewohner mitunter nicht korrekt wiedergegeben. Um 1750 gibt es bereits nicht wenige Personen freien Standes, die als Pächter Güter bzw. Bauernhöfe bewirtschafteten. Die Altersangaben sind nicht selten ungenau (manchmal gibt es sogar Abweichungen bis ca. 20 Jahren!) und zudem wurde gelegentlich mal auf „5“ oder „0“ auf- bzw. abgerundet.

http://wiki-de.genealogy.net/Status_animarum

 

Der "Status animarum" (Stand der Seelen) von 1749/50 ist die erste nahezu vollständige Aufnahme der Bevölkerung des Bistums Münster. Er listet für die meisten Kirchspiele fast alle Personen incl. Alters- und Berufsangaben auf (ggf. auch Herkunftsort und bei Abwesenheit den Aufenthaltsort). Somit erhält man einen Überblick über die Gesamtbevölkerung, sämtliche Haushalte, Häuser und bäuerliche Stätten eines Ortes. Er bietet eine gute Grundlage zur Familien-, Wirtschafts-, Lokal-, Regional- und Sozialforschung sowie zur Bevölkerungsstatistik, Demographie und Landesgeschichte.

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