Im Urteil des Amtsgerichts Mettmann, Urt. v. 16.06.15, 25 C 384/15 - Grabsteinfotos wurde verkündet:

Das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet stellen keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht dar. Der volle Text des Urteils ist hier nachzulesen.

LINK >> Datenschutz

Anmeldung

Wer ist online?

Heute 122

Gestern 208

Woche 1.306

Monat 5.326

Insgesamt 493.499

Aktuell sind 32 Gäste und ein Mitglied online

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.