Im Urteil des Amtsgerichts Mettmann, Urt. v. 16.06.15, 25 C 384/15 - Grabsteinfotos wurde verkündet:

Das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet stellen keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht dar. Der volle Text des Urteils ist hier nachzulesen.

LINK >> Datenschutz

Anmeldung

Wer ist online?

Heute 59

Gestern 189

Woche 2.209

Monat 17.502

Insgesamt 585.513

Aktuell sind 13 Gäste und keine Mitglieder online