Im Urteil des Amtsgerichts Mettmann, Urt. v. 16.06.15, 25 C 384/15 - Grabsteinfotos wurde verkündet:

Das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet stellen keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht dar. Der volle Text des Urteils ist hier nachzulesen.

LINK >> Datenschutz

Anmeldung

Wer ist online?

Heute 114

Gestern 187

Woche 114

Monat 3.898

Insgesamt 620.595

Aktuell sind 15 Gäste und keine Mitglieder online