Als Edeltraut Ellenberg im Internet die Telefonnummer ihres Cousins heraussuchen will, traut sie ihren Augen nicht. Zufällig landet die Frau aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf einer Seite, auf der der Grabstein ihrer Eltern zu sehen ist. Mit Inschrift und allem, was dazugehört. Fotografiert auf dem Friedhof in Schwarzenbek und ins Netz gestellt. Um Erlaubnis hat Ellenberg niemand gebeten. "Ich war fassungslos und verwundert", sagt sie dem Schleswig-Holstein Magazin. "Was soll das? Wer steckt dahinter?". Macht sich da jemand strafbar

Ahnenforscher veröffentlichen Grabstein-Fotos
Der Verein für Computergenealogie veröffentlicht Grabstein-Fotos im Internet. In Schleswig-Holstein sind schon 180 Friedhöfe erfasst. Eine betroffene Angehörige ist empört.

180 Friedhöfe in Schleswig-Holstein im Bestand
Die Fotos sind auf der Homepage des Vereins für Computergenealogie veröffentlicht. Die Ahnenforscher erfassen systematisch Friedhofsdaten. Das Projekt Grabstein-Dokumentation gebe es seit knapp zehn Jahren, erzählt der zweite Vorsitzende des Vereins, Jesper Zedlitz. Es sind Freiwillige, die die Grabsteine fotografieren. In Schleswig-Holstein sind bereits 180 Friedhöfe im Datenbestand, bundesweit 3.000. "Das ist für Familienforscher, die nicht wissen, wo ein Familienname noch zu finden ist, hochinteressant", sagt Zedlitz. "Wir haben tolle Geschichten, wie Leute verlorene Angehörige wiedergefunden haben." Ein anderer Aspekt sei die Dokumentation der Begräbniskultur, die sich im Laufe der Zeit gewandelt habe.

Datenschützerin sieht kein rechtliches Problem
Rechtsbruch begeht der Verein mit den Grabstein-Fotos offenbar nicht. "Daten von Verstorbenen unterstehen nicht dem Bundes- oder Landesdatenschutzgesetz", sagt die stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Barbara Körffer. Auch das Persönlichkeitsrecht endet mit dem Tod. Angehörige könnten Rechte nur geltend machen, wenn auf den Grabsteinen auch Daten von ihnen selbst stünden oder wenn sich aus den Daten ganz eindeutige Rückschlüsse auf die Angehörigen ergäben, so Körffer.

 

Die veröffentlichten Grabstein-Fotos sind rechtlich also kein Problem.
Edeltraut Ellenberg hätte sich trotzdem gewünscht, um Erlaubnis gefragt zu werden. Sie will den Verein für Computergenealogie nun bitten, das Foto aus dem Netz zu nehmen.
30.03.2016 NDR.de

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Online-Grabstein-Fotos-loesen-Empoerung-aus,grabsteine122.html

Die Veröffentlichung von Grabstein-Fotos auf einer Webseite ist grundsätzlich erlaubt.

Im Urteil des Amtsgerichts Mettmann (Urteil vom 16.06.15, 25 C 384/15 - Grabsteinfotos) wurde verkündet: Das Fotografieren eines Grabsteins und die anschließende Veröffentlichung des Lichtbilds im Internet stellen keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht dar. Der volle Text des Urteils ist im Internet nachzulesen.

http://www.datenschutz.eu/urteile/Veroeffentlichung-von-Grabstein-Fotos-auf-Webseite-erlaubt-Amtsgericht-Mettmann-20150616/

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