Über ein besonders altes Dokument freut sich der Heimatverein Altenberge:
Dabei handelt es sich um einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1886.


Über einen 120 Jahre alten Arbeitsvertrag freut sich die Gruppe Ortsgeschichte und Genealogie im Heimatverein. Sie hat diesen von der Altenbergerin Margret Reifig erhalten. Es handelt sich dabei um den Arbeitsvertrag ihres Großvaters Heinrich Theile mit der Firma C. & F. Fraling Nordwalde aus dem Jahr 1896. „Das Dokument ist übersichtlich und enthält offenbar auf einer Seite alle zur damaligen Zeit zu regelnden Einzelheiten eines Arbeitsvertrages (12 bis 14 Stunden täglich bei sechs Arbeitstagen pro Woche ohne Urlaubsgewährung)“, so die Gruppe Ortsgeschichte des Heimatvereins in einer Pressemitteilung. „Die Arbeitszeiten und -tage wurden diktiert.“

Ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1886 liegt dem Heimatverein vor. Foto: Witte

„Sprachlich wie auch inhaltlich fühle man sich in eine andere, fremde Welt versetzt und man glaubt es kaum, dass vor nur 120 Jahren in dieser Form ein Beschäftigungsvertrag geschlossen wurde“, heißt es in der Pressemitteilung des Heimatvereins weiter. Die erste Unterschrift rechts konnte die Gruppe des Heimatvereins bislang nicht entziffern, teilte Werner Witte mit. Hinweise nimmt der Heimatverein per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) entgegen.

 

 

Das Dokument wurde im Original in deutscher Schrift verfasst: Der Wortlaut des Arbeitsvertrages lautet:

„Zwischen der Firma C. & F. Fraling Nordwalde und dem Schlosser Heinrich Theile, zuletzt hier wohnhaft, ist heute folgender Contract geschlossen worden.

I. Heinrich Theile tritt mit dem heutigen Tage bei der Firma C & F Fraling hierselbst, als Kesselheizer, Maschinenwärter und Schlosser gegen einen Wochenlohn von Mk. 15,--, gesch. fünfzehn Mark, ein.

II. Derselbe verspricht bei der großen Verantwortung dieser Stellung die größte Besonnenheit und Nüchternheit an den Tag zu legen und vor Beginn der festgesetzten Arbeitszeit so rechtzeitig auf seinem Posten zu erscheinen, dass der Betrieb durch ihn in keiner Weise gestört noch aufgehalten wird.

III. Sodann macht Heinrich Theile es sich zur Pflicht, die Dampfmaschine und den Kessel, sowie die blank zu haltenden Außentheile stets in sauberem Zustand zu erhalten.

IV. Heinrich Theile hat ferner dafür zu sorgen, dass sämmtliche Transmissionen und Lager der Weberei regelmäßig geölt und rein gehalten werden, ebenso wie derselbe die vorkommenden Reparaturen der Schlosser, und Schmiedearbeiten auszuführen hat, sofern dieselben in der Fabrikschlosserei gemacht werden können.

V. Schließlich hat Heinrich Theile Unbefugten den Eintritt zum Kessel und Maschinenhaus unbedingt nicht zu gestatten.

VI. Die Kündigung beträgt gegenseitig vier Wochen und kann zu jeder Zeit erfolgen.

VII. Sollte jedoch Heinrich Theile obigen Verpflichtungen nicht nachkommen oder sich Handlungen zu Schulden kommen lassen, die geeignet sind das Interesse der Firma und die Berufspflichten des Heinrich Theile zu schädigen so kann die sofortige Entlassung des Letzteren erfolgen, ohne dass Anspruch auf Gehalt auf die noch laufenden Wochen gemacht werden kann.

Nordwalde, 27. Februar 1896, H. Theile, Mummenhoff.“

 

Quelle: Westfälische Nachrichten 02.03.2016

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