Abstammungsurkunde – ein wichtiges Dokument?
Ja, sie war ein wichtiges amtliches Schriftstück, das es jedoch seit 2009 nicht mehr gibt. Warum die Abstammungsurkunde abgeschafft wurde und welches Dokument sie mittlerweile ersetzt, könnt ihr hier nachlesen.

"Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare". So sagt es der Volksmund. Zumindest für Deutschland, das ja für sein Bürokratiewesen bekannt, um nicht zu sagen, verschrieen ist, gilt dieser Satz. Wobei es in manchen anderen Ländern auch nicht anders zugeht, was eine übermäßig aufwändige Verwaltung angeht. Um so erstaunlicher, dass hierzulande doch tatsächlich einmal ein Formular abgeschafft wurde: die Abstammungsurkunde.
Leibliche oder rechtliche Eltern – im Geburtsregister wird es dokumentiert.
 
Abstammungsurkunde – was für ein Schriftstück ist oder war das?
Die Abstammungsurkunde ist ein wichtiges amtliches Dokument in Deutschland ... gewesen. Sie galt bis 2009 als Nachweis der Geburt eines Menschen. Seit 01.01. 2009 gibt es sie nicht mehr. Sie wurde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Doch wie man leicht vermuten kann, wurde die Abstammungsurkunde nicht ganz ersatzlos gestrichen, sondern vielmehr durch ein anderes Dokument ersetzt, denn statt ihrer gibt es nun die Abschrift aus dem Geburtsregister.

Was ist der Unterschied zwischen Abstammungs- und Geburtsurkunde?
Der Unterschied ist nur klein, aber wesentlich, und besteht aus einem einzigen Satz, der da lautet: Die Geburtsurkunde hält nicht die leibliche Abstammung des Kindes fest. Entscheidend ist das zum Beispiel im Fall von adoptierten Kindern. Eben genau das zu dokumentieren, war der Hauptgrund, warum es Abstammungsurkunden gab, denn in einer Geburtsurkunde stehen in diesem Fall nur die Adoptiveltern. In der Abstammungsurkunde dagegen wurden zusätzliche Angaben wie Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption vermerkt.

Warum wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft?
Hauptgrund für das Vorhandensein der Abstammungsurkunde war es, daraus ersehen zu können, ob aus Versehen Blutsverwandte heiraten wollten. Denn zum Heiraten musste immer die Abstammungsurkunde vorgelegt werden. Da die befürchteten Fälle in der Praxis jedoch kaum vorkamen, wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft und eben durch die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt.
Wie sieht der Nachfolger der Abstammungsurkunde aus?

Die Abschrift aus dem Geburtsregister, die es nun statt der Abstammungsurkunde gibt, ist ein ebenso wichtiges amtliches Dokument zum Nachweis der Geburt, und sie enthält genau die gleichen Informationen. Enthalten darin sind die folgenden Angaben:
• alle Vornamen des Kindes
• der Nachnamen des Kindes
• das Geschlecht des Kindes
• das Geburtsdatum des Kindes
• der Geburtsort des Kindes
• der vollständige Name der leiblichen und "rechtlichen Eltern"
• die Religion - wenn dieser Eintragung nicht widersprochen wird
• die laufende Nummer des Geburtseintrags zusammen mit dem Jahr der Geburt
• der Name des Standesamts
• der Ort des ausstellenden Standesamts
• das Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde
• das Siegel des Standesamtes
• die Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten
• der Name des beurkundenden Standesbeamten
Wie bekomme ich eine Abschrift aus dem Geburtsregister?

Als deutscher Staatsbürger kannst du vom Standesamt in deinem Geburtsort eine Abschrift aus dem Geburtsregister erhalten. Du kannst jedoch nur deine eigene Abschrift beantragen. Abschriften von oder für jemand anderen kannst du nur bekommen, wenn du eine Vollmacht hast, oder wenn du ein berechtigtes Interesse, wie Zweifel an deiner Abstammung, nachweisen kannst. Für die Beantragung musst du nicht selber auf dem Standesamt erscheinen, du kannst eine solche Abschrift aus dem Geburtsregister auch online bestellen. Alle Infos dazu bei der Standesamtauskunft im Internet oder hier in einer Ratgeberseite zusammengefasst.
 
Wozu brauche ich die Abschrift aus dem Geburtsregister?
Man braucht sie meistens zur Vorlage bei anderen Behörden, zum Beispiel wenn man heiraten will, oder für die Rentenversicherung. Hast du noch eine alte Abstammungsurkunde und brauchst eine beglaubigte Abschrift, kann das seit der Abschaffung nicht mehr, wie zuvor, ein Notar machen. Denn die Abstammungsurkunden haben seit 2009 ihre Gültigkeit verloren. Notare können zwar die jetzt gebräuchlichen Abschriften aus dem Geburtsregister beglaubigen – doch viel einfacher ist es, du beantragst gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
 
Was kostet das Dokument?
Die Gebühren sind je nach Bundesland leicht unterschiedlich und liegen bei ca. 10 € bis 12 € für ein beglaubigtes Exemplar. Du kannst dir auch eine internationale, das heißt mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen; sie kostet nur wenige Euro mehr.
 
Von Brigitte Oesterleam 20.08.2019    https://www.familie.de
 
Lesen Sie dazu auch den Beitrag - Abstammungsrecht -
 

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