Mit-Mutter ja, Leihmutter nein
Justizministerin Lambrecht plant weitgehende Reform des Abstammungsrechts. Die Dreier-Elternschaft kommt aber nicht.

Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der Reform des Abstammungsrechts eine Mit-Mutterschaft für lesbische Paare einführen. Dem Gesetzentwurf zufolge muss die Partnerin künftig kein aufwändiges Adoptionsverfahren mehr durchlaufen, um als weitere Mutter rechtlich anerkannt zu werden. Der Entwurf, der unter anderem auch die Bestimmungen zum gemeinsamen Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern konkretisiert, soll in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung gehen. Nach Ministeriumsangaben ist es Ziel, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag zu bringen.

Die Mit-Mutterschaft soll möglich sein, wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird oder wenn in einer lesbischen Partnerschaft die weitere Frau die Mutterschaft anerkennt. Der Samenspender kann nach Angaben des Justizministeriums „gerichtlich nicht als Vater festgestellt werden“. Dies sei aber auch schon nach aktueller Gesetzeslage so.

Homosexuelle Männer sollen auch weiterhin nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Partnerschaft eine Mit-Elternschaft zu beantragen. Sie können nur auf dem Weg über die Adoption zu Kindern kommen. Leihmutterschaft bleibt nämlich in Deutschland auch in Zukunft verboten.

FDP will mehr
Grüne und FDP haben angekündigt, die Reform weitgehend mittragen zu wollen. Die Familien-Expertin der Bundestags-Grünen, Katja Dörner, kritisiert allerdings, dass die Mit-Mutterschaft schon wesentlich früher hätte neu geregelt werden müssen.
Die FDP fordert dagegen eine noch etwas weitergehende Reform. Die Rechtsexpertin der Liberalen im Bundestag, Katrin Helling-Plahr, schlägt vor, dass es in Zukunft rechtlich mehr als zwei Eltern geben darf. Hat ein Kind bereits eine Mutter und eine Co-Mutter, soll der Vater dessen ungeachtet die Vaterschaft annehmen können. „Wir wollen dem Kind keinen Elternteil vorenthalten“, argumentiert die FDP-Politikerin. „Mehrelternfamilien sind Lebensrealität, und das Familienrecht sollte deshalb genau diese Lebenswirklichkeit abbilden.“
Neu sind in dem Gesetzentwurf auch Erleichterungen beim „Wechselmodell“ – wenn also getrennt lebende Paare die Kinderbetreuung zu ungefähr gleichen Teilen übernehmen. In diesem Betreuungsmodell soll künftig ein Elternteil mehr Alltagsentscheidungen alleine treffen dürfen.
 
Kinder, die mit Samenspenden gezeugt wurden, sollen in Zukunft Informationen über ihre Abstammung bekommen dürfen. Darüber hinaus soll eine Dreier-Erklärung möglich sein. So kann der neue Partner einer verheirateten Frau seine Vaterschaft anerkennen lassen, wenn neben der Frau auch deren Noch-Ehemann zustimmt.

08.08.2020
Von MICHAEL GABEL
https://www.tagblatt.de/Nachrichten
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Kommentar
Was heute Familie ist
Ein altes Kinderspiel heißt „Vater, Mutter, Kind“. Ja, solche traditionellen Familienkonstellationen gibt es auch heute noch. Sie sind aber nur eine Erscheinungsform von Familie neben vielen anderen.

 
Berlin. So gibt es immer mehr Alleinerziehende und Patchwork-Familien allein schon wegen der hohen Scheidungsraten. Außerdem werden immer mehr Kinder mithilfe von Samenspenden gezeugt. Und viele lesbische und schwule Paare freuen sich zwar über die „Ehe für alle“, sie wollen aber auch Kinder großziehen. Auf die zunehmende Unübersichtlichkeit reagiert Bundesjustizministern Lambrecht nun mit einer Gesetzesreform. Gut so. Nur hätte das schon viel früher geschehen müssen.
Denn schon viel zu lange müssen etwa lesbische Partnerinnen ein aufwändiges Verfahren durchlaufen, um das Kind der Partnerin zu adoptieren. Nun können Frauen wohl bald durch eine einfache Erklärung zur Mit-Mutter werden – zum Nutzen der Kinder, die nun schneller zwei vollwertige Elternteile bekommen. Sinnvoll ist auch die vorgesehene Vereinfachung beim Wechselmodell. Diese paritätische Form der Kinderbetreuung wird von getrennt lebenden Eltern schon lange praktiziert. Dass dort bürokratische Hürden fallen, wird höchste Zeit.
Einer Versuchung hat die SPD-Politikerin zum Glück widerstanden: im Zuge der Reform die rechtliche Situation so zu verkomplizieren, dass neue Probleme entstehen. Die FDP-Forderung nach der Möglichkeit der Drei-Eltern-Ehe ist so ein Fall. Klar bekäme dann neben der Mutter und der Co-Mutter auch der biologische Vater seine Rechte. Aber zu befürchten ist, dass bei einer Vielzahl von Eltern am Ende einer die Verantwortung auf den anderen schiebt.
 
 08.08.2020 Von MICHAEL GABEL

Anmerkung: ... sicherlich wird dieses Modell nicht einfacher für die Familienforschung. So wird in Zukunft die DNA- Genealogie wichtiger werden.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Abstammungsurkunde"